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SEB Immoinvest - Kaufangebot annehmen oder Schadensersatz?

07.02.2013 - 21:37 - Kategorie: Geldanlage und Vermögensverwaltung - (ptext)
SEB Immoinvest, offener Immobilienfonds, Kaufangebot, Frist, Kontingent, Liquida (Zoom)

Fachanwalt berät Anleger des SEB Immoinvest.
Bankkunden, die Anteile des offenen Immobilienfonds Immoinvest haben, erhalten e eines Unternehmens aus Irland.
SEB Immoinvest: Anleger erhalten Kaufangebot aus Irland

Post für Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest. Depotbanken, bei welchen die Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest haben, leiteten ein Schreiben mit einem öffentlichen Kaufangebot des Dubliner Unternehmes Loan Management Ltd. Weiter. Das irische Unternehmen unterbreitet den Anlegern des SEB Immoinvest ein limitiertes und befristetes Kaufangebot. Anleger, die sich bis zum 27.02.2013 zu einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest an die Burlington Loan Management Ltd. entschließen, wird ein Preis von 26 Euro je Anteil in Aussicht gestellt.

Damit bewegt sich der gebotene Preis in etwa auf dem Niveau des Preises, zu welchem die Anteile des Fonds SEB Immoinvest derzeit an der Börse gehandelt werden. Von Seiten der Fondsverwaltung wird der momentan mit ca. 40 Euro angegeben. Ob Anleger, die vielleicht von der letzten Auszahlung enttäuscht waren, auf dieses Angebot eingehen, müssen die selbst entscheiden. Sie sollte jedoch trotz der und des begrenzten ihre Entscheidung genau .

Es gibt auch andere Alternativen als den Verkauf der Anteile

Weiterhin können Anleger des Fonds SEB Immoinvest auch bedenken, dass es noch weitere Alternativen zu einem Verkauf gibt. So können Anleger überprüfen lasse, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest fehlerhaft beraten wurden. Dass es sich bei der Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich immer wieder.

Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. In der Praxis passierten nicht selten Beratungsfehler, wenn Anleger beispielsweise nicht über das Risiko einer Liquidation, das jedem offenen Immobilienfonds , aufgeklärt wurden. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und , die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.

Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/seb-immoinvest-interessengemeinschaft)

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3 77933 Lahr
Tel: 07821/9237680
Email: kanzlei [at] dr-stoll-kollegen [dot] de
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