- Startseite
- Pressemitteilung erstellen
- Kategorien
- Bauen und Wohnen
- Bildung und Beruf
- Daten- und Kommunikationsnetze
- Finanzen, Versicherungen und Recht
- Gesellschaft und Politik
- Gesundheit und Wellness
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Internetangebote
- Internettechnologie
- Kunst und Kultur
- Lifestyle und Konsumgüter
- Marketing und Werbung
- Natur und Umwelt
- PR und Medien
- Reise und Touristik
- Software und Branchenlösungen
- Sport & Freizeitaktivitäten
- Unterhaltungselektronik
- Verkehr und Logistik
- Wirtschaft und Industrie
- Wissenschaft und Forschung
- Informationen
- Benutzerpanel
- Impressum
Warenrückruf - Puzzlematte 72-teilig der Firma BAK Company Ltd.
04.03.2010 - 13:17 - Kategorie: Spielwaren und Kinderbedarf - (pts)Ein Gutachten des Instituts für Lebensmitteluntersuchung Linz hat ergeben, dass das 72-teilige Puzzlemattenset der Firma BAK Company Ltd. (Modell B094-45090), Design bunt, EAN-Code: 9007019453019, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Probe "Puzzlematte 72-teilig" ist als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten einzustufen.
Puzzlematten dieser Art gelten nach ständiger Beurteilungspraxis, insbesondere nach dem Leitfaden der EK über Einstufungskriterien als Spielzeug, das für Kleinkinder bestimmt ist. Ausschlaggebende Kriterien sind dabei insbesondere: Die Puzzleteile sind groß und damit leicht zu handhaben: die Teile sind - obwohl zahlreich - untereinander austauschbar und daher beliebig zusammensetzbar; das Spielzeug ist in einfachen Grundfarben gehalten; die Teile können zu einer Matte zusammengesetzt werden, auf der man spielen kann.
Es ist vorherzusehen, dass ein Spielzeug dieser Art Kleinkindern zum Spielen überlassen wird. Daher kann auch der Umstand, dass das Spielzeug einen Warnhinweis trägt, dass es nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet sei, nichts an der objektiven Einstufung ändern und folglich auch nichts daran, dass solches Spielzeug alle Sicherheitsanforderungen für Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren erfüllen muss.
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss unter anderem die entsprechenden Anforderungen der EN 71 Teil 1 erfüllen. Gem. EN 71 Teil 1 Z 5.1 dürfen derartiges Spielzeug und abnehmbare Teile des Spielzeugs nicht in den Prüfzylinder nach Z 8.2 passen. Weiters dürfen sich bei den Prüfungen unter Normbedingungen keine derartigen kleinen Teile abzulösen. Wie aus dem Prüfbericht ersichtlich ist, enthält das vorliegende Spielzeug solche Teile. Diese stellen auf Grund ihrer Form und Größe ein Erstickungsrisiko für Kleinkinder dar.
Die vorliegende Probe birgt ein unvertretbar hohes Risiko und ist daher gesundheitsschädlich gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG zu beurteilen.
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 LMSVG ist es verboten, Gebrauchsgegenstände, die gesundheitsschädlich sind, in Verkehr zu bringen.
Unter anderem wurde das Produkt von der Firma Möbelix vertrieben.
Das Unternehmen Möbelix wurde am 23.02.2010 über das Gutachten informiert. Am gleichen Tag wurde die Ware aus dem Verkauf genommen und entsorgt.
Sollten Sie in der Zeit von 18. Juni 2009 bis einschließlich 23. Februar 2010 in einer Möbelix Filiale ein Puzzlemattenset erworben haben, bitten wir Sie, dieses nicht mehr zu verwenden.
Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Firma BAK Company Ltd. ein Gutachten des zugelassenen Untersuchers Creda-Enterprises Consulting Co Lt (zertifiziert von Bureau Veritas) vorlegen, dass das Spielzeug den Bestimmungen der EG-VO 88/378 für den EG-Raum entspricht.
Die Fa. Möbelix hat dahingehend Verbindung mit dem Untersucher und den Verantwortlichen des BMFG aufgenommen, um das Ergebnis des Gutachtens zu hinterfragen. Ein endgültiges Ergebnis liegt hier noch nicht vor.
(Ende)
Weitere Meldungen von MÖBELIX
Pressekontakt
Aussender: MÖBELIX
Ansprechpartner: Josef Cerar
Tel.: + 43 (0) 50 111 / 100 - 434
E-Mail: cj [at] moebelix [dot] at
[ Quelle: http://pressetext.com/news/100304022/ ]
Wels (pts/04.03.2010/12:17)
Ortsbezug
Ähnliche Medienmitteilungen
|
Ein Gutachten des Instituts für Lebensmitteluntersuchung Linz hat ergeben, dass das 72-teilige Puzzlemattenset der Firma BAK Company Ltd. (Modell B094-45090), Design bunt, EAN-Code: 9007019453019, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Probe "Puzzlematte 72-teilig" ist als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten einzustufen.
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss unter...
Wels
|
Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Lebensmitteluntersuchung Wien, hat ergeben, dass die Fleischzange der Marke Homeware, EAN-Code: 9007019400938, Nr. 65930109, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Probe "Fleischzange" wurde als "Planprobe Einzelhandel" gezogen und sollte auf ihre lebensmittelrechtliche...
Wels
|
![]()
Wien
|
![]()
Wels
|
![]()
Wels
|
![]()
Wels
|



